Meldeplicht TSE-Kassen: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland besteht eine Meldepflicht für jedes einzelne Aufzeichnungssystem. Das gilt auch für Aufzeichnungssysteme, die nicht mehr in Betrieb aber noch vorhanden sind (z.B. zur Archivierung der Daten).
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für jedes elektronische Aufzeichnungssystem. Das gilt auch für Aufzeichnungssysteme, die nicht mehr in Betrieb aber noch vorhanden sind (z.B. zur Archivierung der Daten).
 
Bis zum 31.07.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme der Finanzverwaltung gemeldet werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:
 
# Name des Steuerpflichtigen
# Steuernummer
# Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
# Seriennummer der eingesetzten Hardware und Software
# Datum der Anschaffung
# Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)
# Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
# Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems und der TSE
# Bauart der TSE


Bis zum 31.07.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme der Finanzverwaltung gemeldet werden.
Nach der erstmaligen Meldung Ihres elektronischen Aufzeichnungssystems müssen Sie folgende Änderungen dem Finanzamt mitteilen:
Nach der erstmaligen Meldung Ihres elektronischen Aufzeichnungssystems müssen Sie folgende Änderungen dem Finanzamt mitteilen:
* Wenn Sie ein neues elektronisches Aufzeichnungssystem anschaffen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach der Anschaffung melden.
* Bei Neuanschaffung eines elektronisches Aufzeichnungssystem müssen Sie dies innerhalb eines Monats melden.
* Bei Änderungen der Art des verwendeten Systems oder der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ebenfalls eine Meldung erforderlich.
* Bei Änderungen der Art des verwendeten Systems oder der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ebenfalls eine Meldung erforderlich.
* Die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems muss ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats gemeldet werden
* Die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems muss ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats gemeldet werden


Eine allgemeine Ausfüllanleitung für Elster können Sie [[https://www.mhtec.de/Update/bmf-elster-ausfuellanleitung-25-09-2024-data.pdf hier]] herunterladen.
Eine allgemeine Ausfüllanleitung für die Meldung über Elster können Sie [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html hier] beim Bundesfinanzministerium herunterladen.
 
Im Folgenden finden Sie alle Informationen, um '''''ShopMaster''''' als Kasse im Portal ELSTER zu melden. Während des Meldeprozesses sehen Sie die folgenden Eingabemasken. In Rot haben wir Ihnen die notwendigen Angaben hinzugefügt. Wie Sie Ihre individuellen Angaben (*x) und Daten erhalten, erfahren Sie jeweils unter den Bildern in diesem Artikel.
 
 
[[Bild:eAs.png|frame|none|Abb. 1 - elektronisches Aufzeichnungssystem|link=]]
 
 
(*1): Die Seriennummer finden sie im Kasten mit den Lizenzangaben in Klammern rechts neben dem Schriftzug ShopMaster z.B. im Hauptmenü:
 
 
[[Bild:Seriennummer.png|frame|none|Abb. 2 - Seriennummer ihres ShopMasters|link=]]
 
 
 
[[Bild:ATSEs.png|frame|none|Abb. 3 - technische Sicherheitseinrichtung|link=]]
 
 
(*2) und (*3) finden Sie im TSE Menü (Stammdaten/Parameter/TSE) unter dem Punkt 'Status Info'. Rufen Sie den Menüpunkt mit gedrückter Großschreibtaste auf, erhalten Sie ab der '''''ShopMaster''''' Version v5.31r zusätzliche Infos zur TSE. Zugleich wird die Seriennummer der TSE im erforderlichen Format in die Zwischenablage kopiert, damit Sie diese nicht abtippen müssen. Die Firma Epson bietet übrigens [https://www.epson.eu/en_EU/tse-service hier] einen Test der Seriennummer für ihre TSEs an.
 
 
[[Bild:TSEInfoElster.png|frame|none|Abb. 4 - Zusätzliche Informationen für die eAs Meldung bei Elster|link=]]




Vor der '''''ShopMaster''''' Version 5.31r erhalten Sie bei gedrückter Großschreibtaste eine Liste aller vorhandenen Informationen Ihrer TSE.<br>Für die Seriennummer (*2) suchen Sie die Zeile 'serialNumber'. Leider liegt die  Seriennummer nicht in dem von Elster geforderten Format vor. Wie die 'Base64' Seriennummer als ein 64 Zeichen langer 'Hexadezimal-Code' aussieht, erfahren Sie i.d.R. leider erst ab der '''''ShopMaster'''''-Version 5.31r.<br>Für die BSI-Zertifizierungs-ID suchen Sie die Zeile 'tseDescription'. Der Wert ist in den meisten Fällen 'BSI-K-TR-0373'. Eine Liste mit allen zertifizierten TSEs finden Sie [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Listen/Zertifizierte-Produkte-nach-TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/TSE_node.html hier] beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dort suchen Sie in der Spalte Zertifizierungs-ID nach dem Wert der Zeile 'tseDescription', der um einen Bindestrich und ein vierstelliges Jahr ergänzt, die BSI-Zertifizierungs-ID ergibt. In der Spalte Antragssteller muss "Epson Europe BV" stehen.


{| border="1" cellpadding="5" cellspacing="0" style="border-collapse: collapse;" style="background:#efefef;"
| Tipp:<br>Werfen Sie gleich auch noch einen Blick auf die Zeile 'certificateExpirationDate'. Dahinter verbirgt sich das Ablaufdatum Ihrer TSE. Spätestens zu diesem Datum müssen Sie eine neue TSE in Händen halten und diese Installieren.
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zu 3. Hersteller des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems ist die mhTec GmbH. Es handelt sich um eine Software mit dem Namen ShopMaster
(*4) Hier wählen Sie aus der Liste die Bauform Ihrer TSE aus. In den meisten Fällen dürfte das ein USB-Stick sein.
zu 4. als Seriennummer verwenden Sie bitte ihre Lizenznummer
zu 5. verwenden Sie hier das Datum ihrer ShopMaster TSE Bestellung
zu 7. das ist i.d.R. ein USB-Stick in wenigen Fällen aber auch eine SD-Karte oder ein Hardwaremodul
zu 8.

Aktuelle Version vom 22. April 2025, 16:47 Uhr

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für jedes elektronische Aufzeichnungssystem. Das gilt auch für Aufzeichnungssysteme, die nicht mehr in Betrieb aber noch vorhanden sind (z.B. zur Archivierung der Daten).

Bis zum 31.07.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme der Finanzverwaltung gemeldet werden. Nach der erstmaligen Meldung Ihres elektronischen Aufzeichnungssystems müssen Sie folgende Änderungen dem Finanzamt mitteilen:

  • Bei Neuanschaffung eines elektronisches Aufzeichnungssystem müssen Sie dies innerhalb eines Monats melden.
  • Bei Änderungen der Art des verwendeten Systems oder der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ebenfalls eine Meldung erforderlich.
  • Die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems muss ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats gemeldet werden

Eine allgemeine Ausfüllanleitung für die Meldung über Elster können Sie hier beim Bundesfinanzministerium herunterladen.

Im Folgenden finden Sie alle Informationen, um ShopMaster als Kasse im Portal ELSTER zu melden. Während des Meldeprozesses sehen Sie die folgenden Eingabemasken. In Rot haben wir Ihnen die notwendigen Angaben hinzugefügt. Wie Sie Ihre individuellen Angaben (*x) und Daten erhalten, erfahren Sie jeweils unter den Bildern in diesem Artikel.


Abb. 1 - elektronisches Aufzeichnungssystem


(*1): Die Seriennummer finden sie im Kasten mit den Lizenzangaben in Klammern rechts neben dem Schriftzug ShopMaster z.B. im Hauptmenü:


Abb. 2 - Seriennummer ihres ShopMasters


Abb. 3 - technische Sicherheitseinrichtung


(*2) und (*3) finden Sie im TSE Menü (Stammdaten/Parameter/TSE) unter dem Punkt 'Status Info'. Rufen Sie den Menüpunkt mit gedrückter Großschreibtaste auf, erhalten Sie ab der ShopMaster Version v5.31r zusätzliche Infos zur TSE. Zugleich wird die Seriennummer der TSE im erforderlichen Format in die Zwischenablage kopiert, damit Sie diese nicht abtippen müssen. Die Firma Epson bietet übrigens hier einen Test der Seriennummer für ihre TSEs an.


Abb. 4 - Zusätzliche Informationen für die eAs Meldung bei Elster


Vor der ShopMaster Version 5.31r erhalten Sie bei gedrückter Großschreibtaste eine Liste aller vorhandenen Informationen Ihrer TSE.
Für die Seriennummer (*2) suchen Sie die Zeile 'serialNumber'. Leider liegt die Seriennummer nicht in dem von Elster geforderten Format vor. Wie die 'Base64' Seriennummer als ein 64 Zeichen langer 'Hexadezimal-Code' aussieht, erfahren Sie i.d.R. leider erst ab der ShopMaster-Version 5.31r.
Für die BSI-Zertifizierungs-ID suchen Sie die Zeile 'tseDescription'. Der Wert ist in den meisten Fällen 'BSI-K-TR-0373'. Eine Liste mit allen zertifizierten TSEs finden Sie hier beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dort suchen Sie in der Spalte Zertifizierungs-ID nach dem Wert der Zeile 'tseDescription', der um einen Bindestrich und ein vierstelliges Jahr ergänzt, die BSI-Zertifizierungs-ID ergibt. In der Spalte Antragssteller muss "Epson Europe BV" stehen.

Tipp:
Werfen Sie gleich auch noch einen Blick auf die Zeile 'certificateExpirationDate'. Dahinter verbirgt sich das Ablaufdatum Ihrer TSE. Spätestens zu diesem Datum müssen Sie eine neue TSE in Händen halten und diese Installieren.


(*4) Hier wählen Sie aus der Liste die Bauform Ihrer TSE aus. In den meisten Fällen dürfte das ein USB-Stick sein.